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   BGH, 18.12.2003 - XII ZB 86/03   

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https://dejure.org/2003,11425
BGH, 18.12.2003 - XII ZB 86/03 (https://dejure.org/2003,11425)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2003 - XII ZB 86/03 (https://dejure.org/2003,11425)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - XII ZB 86/03 (https://dejure.org/2003,11425)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versorgungsausgleich nach Ehescheidung durch Begründung von Rentenanwartschaften im Wege des Quasisplittings; Berechnung des Versorgungsausgleichs bei beamtenrechtlichen Versorgungsanrechten; Neuregelungen des Versorgungsänderungsgesetzes 2001; Eintritt des Ehezeitendes ...

  • Judicialis

    BeamtVG § 14 Abs. 1 Satz 1; ; BeamtVG § ... 69 e; ; BGB § 1587 b Abs. 2; ; VAHRG § 1 Abs. 3; ; VAHRG § 10 a Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 629 a Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 621 e Abs. 2 Satz 1 1. Halbs. Nr. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 2 Satz 1 2. Halbs.; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; SGB VI § 255 e

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Versorgungsausgleichs nach Absenkung des Höchstruhegehaltssatzes in der Beamtenversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.11.2003 - XII ZB 30/03

    Gekürzte Beamtenpensionen im Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 18.12.2003 - XII ZB 86/03
    Dabei kommt es weder darauf an, ob das Ehezeitende vor oder in der Übergangsphase nach § 69 e BeamtVG liegt, noch ob der Versorgungsfall in oder erst nach der Übergangsphase eintreten wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. November 2003 - XII ZB 75/02 und XII ZB 30/03 - zur Veröffentlichung bestimmt; ein Abdruck der Beschlüsse ist als Anlage beigefügt).

    Ob der Abflachungsbetrag ggf. später im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich auszugleichen sein wird, bleibt einer weiteren Prüfung vorbehalten, sofern die Voraussetzungen für einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich gegeben sein sollten (vgl. Senatsbeschluß vom 26. November 2003 - XII ZB 30/03).

  • BGH, 26.11.2003 - XII ZB 75/02

    Gekürzte Beamtenpensionen im Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 18.12.2003 - XII ZB 86/03
    Dabei kommt es weder darauf an, ob das Ehezeitende vor oder in der Übergangsphase nach § 69 e BeamtVG liegt, noch ob der Versorgungsfall in oder erst nach der Übergangsphase eintreten wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. November 2003 - XII ZB 75/02 und XII ZB 30/03 - zur Veröffentlichung bestimmt; ein Abdruck der Beschlüsse ist als Anlage beigefügt).
  • BGH, 04.09.2002 - XII ZB 130/98

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs bei Übernahme ehegemeinschaftlicher Schulden;

    Auszug aus BGH, 18.12.2003 - XII ZB 86/03
    Die Abänderung des monatlichen Ausgleichsbetrags beruht auf der nunmehr erforderlichen Anwendung des baden-württembergischen Bemessungsfaktors von 57, 5 % für 2003 hinsichtlich der Sonderzuwendung (Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 2003/2004 sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 10. September 2003 - BGBl. I, 1798 - in Verbindung mit Artikel 3 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Sonderzuwendung in Baden-Württemberg vom 29. Oktober 2003 - GBl. S. 693, 695. Zur Anwendung des jeweils zur Zeit der Entscheidung geltenden Bemessungsfaktors vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 4. September 2002 - XII ZB 130/98 - FamRZ 2003, 437 ff. m.w.N.).
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